Ein kleiner Auszug aus der FCB Verfassung. Das ist übrigens nicht die Vereinssatzung des FC Bayern, sondern eine Art Grundgesetz, aber seht selbst, was da so alles drin steht.
Das FC Bayern Grundgesetz!!!
Artikel 1
Die Würde der Bayernfans ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen
ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 2
Jeder Bayernfan hat das Recht zur freien Entfaltung seiner Persönlichkeit.
soweit er nicht gegen die Vereinssatzung des FC Bayern München handelt.
Artikel 3
Alle Bayernfans sind vor dem Verein gleich. Niemand darf wegen seines
Geschlechts, seiner Abstammung, seines Glaubens, seiner Rasse, seiner Sprache,
seiner Heimat und Herkunft, seiner Religion oder seiner fußballerischen
Anschauung benachteiligt werden. Die Ausnahme sind allerdings die Turner des TSV
1860 München.
Artikel 4
Die ungestörte Religionsausübung des FCB wird gewährleistet.
Artikel 5
Ehe, Familie und Kinder stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen
Ordnung. Doch davor steht der FC Bayern.
Artikel 6
Jeder Bayernfan hat das Recht seine Meinung in Wort, Bild und Schrift frei zu
äußern. Insbesondere in Spruchbändern, Fahnen und Doppelhaltern während der
Fußballspiele des FCB.
Artikel 7
Alle Bayernfans haben das Recht, sich ohne Anmeldung und Erlaubnis,
friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Artikel 8
Alle Bayernfans haben das Recht Vereine und Gesellschaften zu gründen, die den
FC Bayern unterstützen.
Artikel 9
Alle Bayernfans genießen Freizügigkeit
im gesamten Bundesgebiet.
Artikel 10
Alle Bayernfans haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstelle frei
zu wählen. Kein Bayernfan darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden.
Artikel 11
Der FC Bayern ist ein sozialer und demokratischer Bundesligaverein. Alle
Staatsgewalt geht vom FC Bayern aus.
Artikel 12
Fanclubs wirken bei der Willensbildung des FC Bayern mit. Fanclubs, die dem FC
Bayern schaden wollen, können mit sofortiger Wirkung vom Verein verboten werden.
Artikel 13
Die Bayernflagge ist Rot-Weiß.
Artikel 14
Die Todesstrafe ist aufgehoben. Fans, die nach verlorenen Meisterschaften, des FC Bayern zu einem anderen Verein überwandern, können
entsprechend der Vereinsrichtlinien bestraft werden. Turner werden im
staatlichen Hoheitsgebiet nicht geduldet.
Artikel 15
Diese FCB Verfassung, die nach Vollendung der Einheit und Freiheit des FC Bayern
für alle Bayern Fans gilt, verliert ihre Gültigkeit an dem Tage, an dem eine
neue FCB Verfassung in Kraft tritt, die von den Fans in einer demokratischen
Abstimmung beschlossen wird.
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