Ein kleiner Auszug aus der FCB Verfassung. Das ist übrigens nicht die Vereinssatzung des FC Bayern, sondern eine Art Grundgesetz, aber seht selbst, was da so alles drin steht.

 

Das FC Bayern Grundgesetz!!!

Artikel 1
Die Würde der Bayernfans ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller st
aatlichen Gewalt.

Artikel 2
Jeder Bayernfan hat das Recht zur freien Entfaltung seiner Persönlichkeit. soweit er nicht gegen die Vereinssatzung des FC Bayern München handelt.

Artikel 3
Alle Bayernfans sind vor dem Verein gleich. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seines Glaubens, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seiner Religion oder seiner fußballerischen Anschauung benachteiligt werden. Die Ausnahme sind allerdings die Turner des TSV 1860 München.

Artikel 4
Die ungestörte Religionsausübung des FCB wird gewährleistet.

Artikel 5
Ehe, Familie und Kinder stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Doch davor steht der FC Bayern.

Artikel 6
Jeder Bayernfan hat das Recht seine Meinung in Wort, Bild und Schrift frei zu äußern. Insbesondere in Spru
chbändern, Fahnen und Doppelhaltern während der Fußballspiele des FCB.

Artikel 7
Alle Bayernfans haben das Recht, sich ohne Anmeldung und Erlaubnis, friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Artikel 8
Alle Bayernfans haben das Recht Vereine und Gesellschaften zu gründen, die den FC Bayern unterstützen.

Artikel 9
Alle Bayernfans genießen
Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet.

Artikel 10
Alle Bayernfans haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstelle frei zu wählen. Kein Bayernfan darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden.

Artikel 11
Der FC Bayern ist ein sozialer und demokratischer Bundesligaverein. Alle Staatsgewalt geht vom FC Bayern aus.

Artikel 12
Fanclubs wirken bei der Willensbildung des FC Bayern mit. Fanclubs, die dem FC Bayern schaden wollen, können mit sofortiger Wirkung vom Verein verboten werden.

Artikel 13
Die Bayernflagge ist Rot-Weiß.

Artikel 14
Die Todesstrafe ist aufgehoben. Fans, die nach verlorenen Meisterschaften, des FC Bayern zu einem anderen Verein überwandern, können entsprechend der Vereinsrichtlinien bestraft werden. Turner werden im staatlichen Hoheitsgebiet nicht geduldet.

Artikel 15
Diese FCB Verfassung, die nach Vollendung der Einheit und Freiheit des FC Bayern für alle Bayern Fans gilt, verliert ihre Gültigkeit an dem Tage, an dem eine neue FCB Verfassung in Kraft tritt, die von den Fans in einer demokratischen Abstimmung beschlossen wird.

 

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