Dies ist ein Vertrag zwischen einem Spieler der
ungenannt bleiben möchte und dem TSV 1859 München. Er wurde mir unter schwierigsten Umständen zugespielt.



 

Lizenzvertrag

§ 1
Der Spieler bekommt ein großzügiges Honorar von 14.000 € bis zum 30. Juni. Dies übertrifft die tarifliche Regelung
zur Sicherung des Existenzminimums der ärmsten Länder der Welt um einige Euro.

§ 2
Der Spieler wird verpflichtet, für die Summe von 200 € pro Monat beim Präsidenten in der 5 m² großen Besenkammer
zu wohnen und diese wie dessen gesamtes 300 m² großes Anwesen sauber zuhalten.

§ 3
Der Spieler wird verpflichtet, den Trainer weder zu kritisieren, zu demontieren, auszulachen,
noch ihm unerwünscht medienwirksam in die Arme zu springen.

§ 4
Der Spieler wird verpflichtet, die Transfernebenkosten alleine zu tragen. Diese belaufen sich auf 2.500 € für ein
First-Class-Flugticket für unseren negativgestressten Vereinsmanager und auf 150 € für eine UPS-Sendung geknebelter
"Frau Antje" Duplikate aus Holland im Laderaum eines Krachtenfrachters.
Die Kosten sind anteilig in Monatsraten innerhalb des ersten
Vertragsjahres abzuführen. Der Verein möchte betonen, dass wir im Sinne des Spielers darauf verzichtet haben, ihn für die
10tägige Überfahrt mit Nahrung zu versorgen, da diese Kosten selbstverständlich auch von ihm hätten getragen werden
müssen.

§ 5
Der Spieler wird verpflichtet, außerhalb der Trainings- und Spielzeiten ausschließlich in seiner ihm zugewiesenen Bleibe (siehe § 2)
zu verweilen. Jeglicher Auslauf ist ihm hiermit strengstens untersagt. Dies involviert besonders das Fernbleiben von
Diskotheken, wo das Auftauchen unerwünscht ist.

§ 6
Der Spieler wird verpflichtet, den Präsidenten weder zu kritisieren, zu demontieren, auszulachen, noch ihm Autorität anzudichten.

§ 7
Der Spieler wird verpflichtet, bei sämtlichen Spielen anwesend zu sein. Dabei wird darauf hingewiesen, dass bei Heimspielen
der ortsübliche Eintrittspreis für einen Sitzplatz auf der Haupttribüne von 35 € selbst zu entrichten ist. Für die Fahrt und den
Eintritt zu den auswärts bestrittenen Partien kommt der Verein für den Spieler natürlich nicht auf.

§ 8
Trinkgelder der Mitspieler für Kofferschleppen, Krückentragen, Rollstuhlschieben, Schuhe putzen und sonstige
selbstverständliche Dienstleistungen sind an die Mannschaftskasse freiwillig abzutreten.

§ 9
Der Verein hat immer Recht und seinem Präsidenten ist täglich für die Gnade, Barmherzigkeit und Güte dieses Vertrages zu
danken.

§ 10
Der Spieler wird verpflichtet, den Manager weder zu kritisieren, zu demontieren, auszulachen,
noch seinen täglichen Dementis in irgendeiner Form zu widersprechen.

§ 11
Der Spieler wird verpflichtet, ein weiteres Jahr an den Verein gebunden zu sein, sofern der Verein es wünscht. Das
Einschalten eines Anwalts oder die Androhung einer Klage wird mit einjähriger Zwangspause und Zwangsabschiebung in die
Videoabteilung einer Bundeswehrkaserne belohnt.

§ 12
Abzüglich aller Unkosten verbleibt dem Spieler eine Gesamtschuld des Vertrages von 100 € monatlich, die er pünktlich per
Barzahlung an der Geschäftsstelle zu entrichten hat.
 


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